|
Glossar
|
|
|
|
|
EN 12101-10(Auszug) 3.1.5 Energieversorgungseinrichtung entweder eine Energiequelle oder Energiespeicher oder das automatische Umschalten zwischen zwei Energiequellen 3.1.6 primäre Energiequelle Energieversorgung die verwendet wird, wann auch immer sie zur Verfügung steht 3.1.7 sekundäre Energiequelle Energieversorgung, die automatisch bei Ausfall der primären Energieversorgung die primäre Energiequelle ersetzt 3.1.9 Anlage zur Rauch- und Wärmefreihaltung Bereitstellung von Anlagen in einem Bauwerk zur Begrenzung der Auswirkungen von Rauch und Wärme eines Brandes 3.1.10 Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) System bestehend aus Bauteilen, die durch ihr Zusammenwirken Rauch und Wärme ableiten, um eine stabile Schicht warmer Gase oberhalb kalter und sauberer Luft zu erzeugen 3.1.11 natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG) Gerät zur Ableitung von Rauch und heißen Gasen aus einem Bauwerk im Brandfall Allgemeine Anforderungen an die Energieversorgung Für eine Anlage zur Rauch- und Wärmefreihaltung, die bei Ausfall der Energieversorgung nicht in die Entrauchungsposition geht, müssen mindestens zwei Energiequellen vorhanden sein, eine primäre und eine sekundäre Energiequelle. Die primäre Energiequelle muss so angelegt sein, dass sie durch die öffentliche Stromversorgung oder einem gleichwertigen System betrieben wird. Die sekundäre Energiequelle, zum Beispiel Akkumulatoren oder ein Generator, müssen jederzeit verfügbar, geprüft und gewartet sein. Jede Energiequelle muss für sich allein die Teile der Anlage zur Rauch- und Wärmefreihaltung, für die sie geplant ist, steuern können. Wenn die primäre Energiequelle ausfällt, dann muss die Energieversorgung automatisch zur sekundären Energiequelle umschalten. Sobald die primäre Energiequelle wieder hergestellt ist, muss die Energieversorgung automatisch zurückschalten. Soweit die Forderung nach der einer sekundären Energiequelle, die Ausführung der Stromquelle für Sicherheitszwecke wird durch die folgenden Normen geregelt: DIN VDE 0100-718/2005-10 und Die Ersatzstromversorgung wird durch die EN 50171-11.2001. |
|
|
|
|



Glossar